PKW
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PKW

Durch einen Klick auf das jeweilige Symbol erfährst du mehr über den Ablauf der Ausbildung.

BBF17B197B96BEB196

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Voraussetzungen

Vorbesitz: nein
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: L , AM

Theorieausbildung

Die Themen in der theoretischen Ausbildung setzen sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Da die Themen in sich abgeschlossen sind, spielt die Reihenfolge keine Rolle. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 2 Themen
bei Erweiterung 6 Themen 2 Themen

 

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

Praktische Fahrausbildung

Die praktische Fahrausbildung umfasst neben der Grundausbildung auch 12 Sonderfahrten à 45 Minuten.

Anzahl der Sonderfahrten

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung Klasse B und
Erweiterung auf Klasse B
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.

Voraussetzungen

Vorbesitz: nein
Mindestalter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: L , AM
Auflagen

Ablauf Begleitetes Fahren BF17

Wenn Du Dich für das "Begleitete Fahren ab 17" entschieden hast, müssen einige Punkte beachtet werden. Hier einige kurze  Infos, die Dir einen guten Überblick über die einzelnen Phasen des Projektes geben werden.

Fahrschulausbildung ab 16 ½ Jahren

  • wir stellen bei den Führerscheinstellen einen Antrag auf Teilnahmen am Modell BF17
  • Erwerb der Führerscheinklasse B, sowie BE möglich

Voraussetzungen für Fahrschüler:

  • Keine Bedenken an der Fahreignung

Voraussetzungen für Begleiter:

  1. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  2. muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung  im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einen Punkte belastet sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung nach zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach nicht begleiten, wenn sie

  1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  2. unter der Wirkung in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Theorieausbildung

Die Themen in der theoretischen Ausbildung setzen sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Da die Themen in sich abgeschlossen sind, spielt die Reihenfolge keine Rolle. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 2 Themen
bei Erweiterung 2 Themen 2 Themen

 

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

Praktische Fahrausbildung

Die praktische Fahrausbildung umfasst neben der Grundausbildung auch 12 Sonderfahrten à 45 Minuten.

Anzahl der Sonderfahrten

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung Klasse B und
Erweiterung auf Klasse B
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Fahrprüfung

Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren

  • befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer

Anschließend begleitet fahren, das heißt Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen

Auflagen:

  • Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (siehe oben)
  • Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung: nur Deutschland

Aufgaben der Begleiter:

  • der Führerschein muss mitgeführt werden
  • die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
  • sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
  • sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
  • sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  • sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
  • sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
  • sie vermitteln Sicherheit

Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt:

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • 50 € Bußgeld
  • 1 Punkt-Eintrag im VZR
  • Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich

Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahre

Aushändigung des EU-Kartenführerscheins

Wenn Du die Phase des Begleiteten Fahrens abgeschlossen hast und 18 Jahre alt geworden bist, wird Dir der reguläre EU - Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt. Damit bist Du dann berechtigt, ohne Begleitung zu fahren.

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Was bedeutet die Schlüsselzahl „B 197“ ?

B197 ist eine Erweiterung deiner Fahrerlaubnis, welche als Schlüsselzahl auf dem Führerschein eingetragen wird. Mit dem Eintrag B197 auf deinem Führerschein darfst du, auch wenn du deine Fahrstunden inkl. Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe abgelegt hast, ein Auto mit Schaltgetriebe fahren. Dies war früher so nicht möglich; wer auf Automatikgetriebe den Führerschein gemacht hat, durfte danach auch nur Automatikfahrzeuge fahren.

Wie funktioniert diese Erweiterung?

Deine Führerscheinausbildung wird überwiegend mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Nach der Grundausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit einem Schaltwagen gefahren und nach einer mind. 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer abgeschlossen. Danach kann die restliche Ausbildung und auch die Prüfung mit dem Automatik-Fahrzeug erfolgen.

Vorteile von B197:

  • Entspanntere Ausbildung
  • Ihr sammelt Erfahrungen mit beiden Antriebsarten
  • Es sind also keine zusätzlichen Prüfungen beim TÜV notwendig – der Nachweiß der Fähigkeit, mit einem Schaltgetriebe umzugehen, wird bei uns durchgeführt.

Welche Beschränkungen gelten?

Auch wenn es sich beim B197 um eine deutsche Bescheinigung handelt, gilt diese Europaweit. Überall, wo der EU-Führerschein akzeptiert wird, darfst du auch Fahrzeuge der Kl. B mit Schaltgetriebe fahren. Bei einer Erweiterung deines Führerscheines greift die Bescheinigung jedoch nicht. Wenn du also z.B. den Anhängerführerschein „BE“ machst, muss die Prüfung dafür auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe (!) abgelegt werden. Legst du die BE-Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ab, darfst du zwar weiterhin normale PKW mit Schaltgetriebe fahren, sobald du aber einen Zug führst, welcher den BE-Führerschein benötigt, muss das Zugfahrzeug ein Automatikgetriebe besitzen.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg

Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Fahrzeugkombinationen bis zu einer zul. Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden. Aufgrund schwerer Fahrzeuge ist diese Beschränkung für z.B. Kombinationen mit Wohnwagen nicht mehr einzuhalten. Es wurde deshalb die Möglichkeit geschaffen, die Fahrerlaubnis der Klasse B nach einer speziellen Fahrerschulung zu erweitern. Es dürfen dann Kombinationen mit einer zul. Gesamtmasse bis 4,25 t gefahren werden. Diese Berechtigung wir durch die Schlüsselzahl "96" zur Klasse B dokumentiert. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wir von uns bescheinigt; eine Prüfung findet nicht statt.

Voraussetzungen

Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17 ½ Jahren

Umfang der Fahrerschulung

Die Ausbildung gliedert sich in drei Inhaltsbereiche von insgesamt mindestens 7 Zeitstunden. Unterrichtszeiten/Orte planen wir individuell.

Theoretischer Schulungsstoff 2,5 Zeitstunden
Praktischer Übungsstoff 3,5 Zeitstunden
Fahrpraktische Übungen 1  Zeitstunde

 

Wann brauche ich die Klasse BE? Reicht B oder B96?

Viele Kombinationen sind mit der Klasse B oder B96 zu fahren. Es ist aber sehr wichtig sich genau zu informieren, welche Daten Deine Kombination besitzt. Beachte: Fällt die Kombination in die Klasse BE und Du besitzt nicht den erforderlichen Führerschein, ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Neben dem empfindlichen Bußgeld, kann es noch weitere Probleme mit der Versicherung im Schadenfall geben. Frag uns, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du die jeweilige Kombination fahren darfst, wir informieren Dich gerne.

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger; zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 3500 kg.

 

Voraussetzungen

Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17 ½ Jahren

Theorieausbildung

Die Themen der theoretischen Ausbildung sind im Grundstoff und klassenspezifischem Stoff der Klasse B enthalten.

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

Praktische Fahrausbildung

Die praktische Fahrausbildung umfasst neben der Grundausbildung auch 5 Sonderfahrten à 45 Minuten.

Anzahl der Sonderfahrten

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung Klasse BE 3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

 

Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit

  • einem Hubraum von bis zu 125 cm³,
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Fahrerschulung „B196“ (bei uns in der Fahrschule möglich)

Was darf ich dann eigentlich fahren?

Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.

Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden!

Was muss ich dafür tun?

Ihr benötigt eine Fahrerschulung "B196".

Da es sich um eine reine Schulungsmaßnahme (keine umfassende Motorradausbildung) handelt, wird keine theoretische oder praktische Prüfung gefordert.

  • Die Schulung in unserer Fahrschule erfolgt auf einem A1-Motorrad (Yamaha MT125) mit Schaltgetriebe
  • Eigene Schutzkleidung (Helm, Schuhe, Jacke, Hose, Handschuhe) ist erforderlich !

Unsere Fahrzeuge

An unsere Fahrschulfahrzeuge stellen wir besondere Anforderungen: Ihre Bedienung muß für alle Fahrschüler leicht erlernbar und ohne Anstrengungen umsetzbar sein, sie muß allgemeine Gültigkeit haben, um später mit dem eigenen KFZ sofort zurechtzukommen und sie sollten nicht zuletzt einen gewissen "optischen Reiz" besitzen, denn wer fährt schon gern in einem alten, unansehnlichen Auto?

Alle Fahrzeuge sind moderne und aktuelle Modelle. Unsere Fahrzeuge sind selbstverständlich klimatisiert (außer die Motorräder - da ist das Wetter zuständig) und es wird im Auto nicht geraucht.