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Durch einen Klick auf die jeweilige Klasse erfährst du mehr über den Ablauf der Ausbildung.

MofaAMA1A2A

Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf grundsätzlich immer Mofas führen. Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung.
Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: nein
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Einschluss von Klassen: keine
  • Befristet: nein

Theorieausbildung

Die theoretische Ausbildung muss mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen.
Die Ausbildungsbescheinigung kann erteilt werden, wenn Du nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt hat.

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant:

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
    auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: nein
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Anmeldung: mit 14 ½ Jahren
  • Einschluss von Klassen: keine

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 2 Themen

 

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

 

Praktische Fahrausbildung

Bei der praktischen Fahrausbildung sind neben der Grundausbildung keine Sonderfahrten erforderlich.

Krafträder  ("Leichtkrafträder") auch mit Beiwagen bis 125 cm3 ,
max. 11 KW Nennleistung und einem leistungsbezogenem Leergewicht von max 0,1 kw/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: nein
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Anmeldung: mit 15 ½ Jahren
  • Einschluss von Klassen: AM

Theorieausbildung

Die Themen in der theoretischen Ausbildung setzen sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 4 Themen
bei Erweiterung 6 Themen 4 Themen

 

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

Praktische Fahrausbildung

Bei der praktischen Fahrausbildung werden neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten absolviert.

Anzahl der Sonderfahrten

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung oder
Erweiterung auf A1
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

 

 

Krafträder, auch mit Beiwagen, von nicht mehr als 35 KW (48 PS) und einem leistungsbezogenem Leergewicht von max. 0,2 KW / Kg.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: nein
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Anmeldung: mit 17 ½ Jahre
  • Einschluss der Klassen: A1 und AM

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 4 Themen
bei Erweiterung 6 Themen 4 Themen

 

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

Praktische Fahrausbildung

Es sind bei der praktischen Fahrausbildung neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten zu absolvieren.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung! (Das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)

Anzahl der Sonderfahrten

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung A2 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Erweiterung von A1 auf A2 Nur praktische Prüfung

 

Krafträder (unbeschränkt) auch mit Beiwagen, über 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: nein
  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz A2
  • Anmeldung: mit 23 ½ Jahren / 19 ½ Jahren
  • Einschluss der Klassen: A1, A2, AM

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 4 Themen
bei Erweiterung B auf A 6 Themen 4 Themen

 

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifisch wird individuell geplant

Hameln Halle
Montag und Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag
18:30 bis 20:00 Uhr

 

Praktische Fahrausbildung

Bei der praktischen Fahrausbildung werden neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten absolviert.

Anzahl der Sonderfahrten

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung oder Erweiterung von B auf A 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Erweiterung A2 auf A Wer die Klasse A2 mind. seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen; dann sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben

 

Unsere Fahrzeuge

An unsere Fahrschulfahrzeuge stellen wir besondere Anforderungen: Ihre Bedienung muß für alle Fahrschüler leicht erlernbar und ohne Anstrengungen umsetzbar sein, sie muß allgemeine Gültigkeit haben, um später mit dem eigenen KFZ sofort zurechtzukommen und sie sollten nicht zuletzt einen gewissen "optischen Reiz" besitzen, denn wer fährt schon gern in einem alten, unansehnlichen Auto?

Alle Fahrzeuge sind moderne und aktuelle Modelle. Unsere Fahrzeuge sind selbstverständlich klimatisiert (außer die Motorräder - da ist das Wetter zuständig) und es wird im Auto nicht geraucht.